Neben unserem 24 Stunden Bereitschaftsdienst an 365 Tagen bei Notfällen bieten wir speziell für Industrie- und Produktionsbetriebe, Kliniken und Gastronomiebetriebe sowie für Hotels und Tankstellenunternehmen* unseren Business-Service an, d.h. die Durchführung unserer Dienstleistungen (z.B. Wartungsarbeiten, Sanierungsmaßnahmen, …) über Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen vorzunehmen, um den laufenden Betrieb und die Produktion nicht unnötig zu behindern oder zu unterbrechen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
*Für die Arbeitsdurchführung auf Tankstellen verfügen wir selbstverständlich über die vom Konzern geforderte und vorgeschriebene Sicherheitsschulung!
Wir führen auch verschiedene Nebenarbeiten in Verbindung mit grabenlosen Rohr- und Kanalsanierungen durch, wie z.B. Reparaturarbeiten an Abflussrohren und Kanälen sowie Erneuerungen (insofern die Leitung nicht mehr in geschlossener Bauweise saniert werden können), die Erneuerungen von Bodenabläufen, Revisionsöffnungen und Geruchsverschlüssen. Einbau und Wartung von Rückstauverschlüssen.Erneuerung von Schachtabdeckungen. Hinweis: Schadhafte und korrodierte Schachtabdeckungen können zum Einsturz und somit zu Unfällen führen. Lassen Sie Ihre Schachtabdeckung (en) regelmässig überprüfen, ggf. erneuern und beugen Sie Unfällen vor.
Unser Unternehmen betreut mittlerweile Kunden aus den Bereichen Hausverwaltungen, Kliniken, Handwerks- und Industriebetriebe sowie Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Hauseigentümer in in ganz Nordrhein-Westfalen. Der überregionale Service bezieht sich auf alle Diensleitungen unseres Unternehmens und wird rund um die Uhr an 365 Tagen angeboten.
Der Erfolg zur Lösung von Problemen im Bereich der Rohr- und Kanaltechnik ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen Bedarf es einer kompetenten Kundenberatung zum anderen kommt es auf die professionelle Planung im Vorfeld einer jeden Auftragsdurchführung an. Dies garantiert einen reibungslosen und sichern Arbeitsablauf. Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem Vororttermin, sprechen Sie uns an.
Es ist mittlerweile in aller Munde: Die vom Gesetzgeber geforderte Dichtheitsprüfung für Grundleitungen und Hausanschlüsse gemäß § 61a LWG. Es ist nach unterschiedlichen Schätzungen davon auszugehen, dass ein Großteil der zu prüfenden Grundstücksentwässerungsanlagen undicht sind. In einem solchen Fall ist dann zu prüfen welche Sanierungs- oder Erneuerungsmethoden anwendet werden können und welche Möglichkeiten einer Umlegung von erdverlegten Abwasserleitungen (innerhalb von Gebäuden/Kellern) überirdisch bestehen (z.B. das Verlegen von Abwasserrohren unter der Kellerdecke). Von der Beratung über die sachkundige Prüfung bis hin zur Sanierung von Abwasserleitungen-/anlagen erfolgt bei uns alles aus einer Hand. In vielen Fällen kooperieren wir auch mit Architektur- und Ingenieurbüros.