Alle neu im Erdreich verlegten Abwasserleitungen müssen nach Errichtung und vor Inbetriebnahme einer Zustands- und Funktionsüberprüfung nach DIN EN 1610 unterzogen werden. Dies schreibt der Gesetzgeber vor. Zum Einsatz kommen moderne geeichte Prüfsysteme für die Prüfung mittels Wasser oder Luft. Vom Ergebnis der Dichtheitsprüfung erhält der Auftraggeber im Anschluss ein Prüfprotokoll zur Vorlage der jeweiligen Kommune. Neben der geforderten Dichtheitsprüfung empfehlen wir zudem eine Kamerabefahrung (TV-Untersuchung) durchführen zu lassen. Eine TV-Untersuchung kann nachweisen ob die Leitungen fachgerecht eingebaut wurden oder Einbaufehler unterlaufen sind wie sogenannte Unterbögen (Absackung der Leitung durch falsches Verdichten), zu geringes Gefälle oder Deformationen. In solchen Fällen erhält der Kunde als Beweissicherung aussagekräftige Bildaufnahmen, Haltungsberichte und DVD-Aufnahmen.
Gemäß § 61 a Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen müssen alle im Erdreich verlegten privaten Abwasserleitungen (Grundleitungen und Hausanschlüsse) zum Fortleiten von Schmutz-oder Mischwasser geprüft werden.
Ziel der Dichtheitsprüfung § 61a ist zum einen, die Verunreinigung des Grundwassers zu vermeiden und somit Umweltschäden vorzubeugen (Exfiltration). Zum anderen kann es bei undichten oder schadhaften Abwasserleitungen zu Infiltrationen kommen, d.h. das Grundwasser/Fremdwasser in die Abwasserleitungen eindringt und die Kläranlagen überlastet.
Weitere Folgen undichter oder schadhafter Abwasserleitungen können aufsteigende Feuchtigkeit im Keller sein. Das dabei exfiltrierende (austretende) Abwasser ist neben Fäkalien oft mit chemischen Haushaltsreinigern oder Medikamentenrückständen vermischt und wirkt auf die Dauer aggressiv auf die Bausubstanz und kann Fundament und Mauerwerk angreifen. Die Folgen sind dann meist weitaus teurer als die Leitungen überprüfen zu lassen. In der Regel gibt bereits eine TV-Untersuchung Aufschluss über den Zustand der Leitungen.
Zu Beginn wird die zu prüfende Abwasserleitung mittels Wasserdruck (Hochdruckspülreinigung) oder ggf. elektromechanisch gereinigt. Die Hochdruckspülreinigung beseitigt sämtliche Rückstände wie leichte Ablagerungen, Fäkalien oder sogenannte Sielhäute und gibt der optischen Befahrung der Leitung mittels Prüfkamera eine absolut freie Sicht auf die Rohre. Die optische Befahrung dient zur Feststellung möglicher sichtbarer Undichtigkeiten oder Schadstellen wie Lageabweichungen (Versätze), Riss- oder Scherbenbildungen, Rohrbrüche und Wurzeleinwüchse. Werden hierbei sichtbare Undichtigkeiten oder Schäden am Leitungsverlauf festgestellt, müssen diese behoben werden um die Dichtheit der Leitung zu erreichen. In solchen Fällen gibt es verschiedene Sanierungsmöglichkeiten.
Werden bei der optischen Befahrung (TV-Untersuchung) keine sichtbaren Undichtigkeiten oder Schäden erkannt erfolgt die eigentliche Dichtheitsprüfung mittels Luft- oder Wasserdruck (in vielen Gemeinden reicht bereits die optische Befahrung als Dichtheitsnachweis aus insofern keine Beanstandungen festgestellt wurden). Gilt die Leitung als Dicht erhält der Kunde seinen Dichtheitsnachweis (NRW-Protokoll) zur Vorlage bei der jeweiligen Kommune.
Dichtheitsprüfungen nach § 61 a LWG NRW dürfen nur vom Land NRW zugelassene sachkundige Prüfer durchführen. Unsere Mitarbeiter im Bereich der Dichtheitsprüfung sind sachkundige Prüfer und gelistet auf der Sachkundigenliste/Landesliste des Land NRW und sind berechtigt Dichtheitsprüfungen nach § 61 a LWG NRW in ganz Nordrhein-Westfalen durchzuführen.
Das ist abhängig von der Größe des Objektes und dem Umfang der Leitungen. Eine genaue Kostenaufstellung kann im Zweifelsfall erst nach einer Objektbegehung erfolgen.
Kein Problem, rufen Sie uns einfach an!